AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der allshape AG, mit Sitz in 2543 Lengnau, Schweiz, (im Folgenden „allshape“ genannt) für die Lieferung von zahntechnischen Werkstücken.
1. Das allshape AG Fräszentrum
Das allshape Fräszentrum bietet die Möglichkeit, die Anfertigung von zahntechnischen Werkstücken, wie etwa Brückengerüste, Stege und patientenspezifische Abutments (im Folgenden „Produkt“) online bei allshape in Auftrag zu geben. Der Zahnersatz wird bei allshape selbst, bzw. im Auftrag von allshape von einem Subunternehmer gefertigt. Nach der Fertigung des Produkts wird dieses direkt von allshape oder vom jeweiligen Subunternehmen geliefert. Der Vertragspartner ist jedoch auch im Fall der Fertigung und Lieferung durch einen Unterauftragnehmer allein allshape.
2. Geltungsbereich der AGB
Für die Bestellungen an das allshape Fräszentrum gelten ausschliesslich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
3. Anmeldung als registrierter Benutzer
3.1. Um Bestellungen beim allshape Fräszentrum in Auftrag geben zu können, ist eine Registrierung auf der Webseite www.allshape.ch erforderlich, damit allshape die Informationen erhält, die für eine schnelle und reibungslose Auftragsabwicklung benötigt werden.
3.2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt, die Unternehmer im Sinne des Obligationenrechts sind.
3.3. Der Benutzername und das Passwort sind nicht auf Dritte übertragbar.
4. Vertragsabschluss und Erfüllungsort
4.1. Der Vertrag über die Fertigung des Produkts wird durch Übermittlung der Bestelldaten an allshape geschlossen. Auf dem Webportal können individuell vom Kunden die Statusmeldungen der Auftragsbearbeitung eingesehen werden. allshape wird alle übermittelten Aufträge fertigen und keine weitere Prüfung der übermittelten Konstruktionsdaten durchführen. Die technisch machbaren Parameter sind vom Auftragsgeber zu überprüfen.
4.2. Erfüllungsort ist 2543 Lengnau/Schweiz
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ergeben sich die Preise aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisliste in der auf der Webseite veröffentlichten Fassung. Alle Preisangaben verstehen sich in der auf der Preisliste angegebenen Währung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Schweizer Dienstleistungsempfänger und Versand.
5.2. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Ausstellungsdatum ohne jeglichen Abzug auf das Konto der allshape zu überweisen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist allshape berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 8 % p.a. zu fordern. Falls ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird, kann auch dieser geltend gemacht werden.
5.3. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsansprüche können vom Besteller nur geltend gemacht werden, wenn sie rechtskräftig festgestellt wurden oder von allshape schriftlich anerkannt wurden.
5.4. Für Bestandskunden, die in einer laufenden Geschäftsbeziehung mir allshape stehen, kommen die schon ausgehandelten Zahlungsbedingungen zur Anwendung.
6. Mängelanspüche / Gewährleistung
6.1. allshape gewährt auf das Produkt eine Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in den nachfolgenden Ziffern 6.2 bis 6.3 etwas Abweichendes bestimmt ist.
6.2. Ist das Produkt mangelhaft, kann Nacherfüllung verlangt werden. Dabei obliegt allshape die Entscheidung darüber, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels an dem ursprünglich gefertigten Produkt oder durch Herstellung und Lieferung von einem neuen Produkt, dem der gleiche Datensatz zugrunde liegt, erfolgt. Ein Recht zum Rücktritt, bzw. zur Minderung besteht bei Vorliegen der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Für Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Mängeln gelten die in Ziffern 8 geregelten Beschränkungen.
6.3. Es liegt kein Mangel vor, wenn das Produkt in Übereinstimmung mit den allshape zur Verfügung gestellten Informationen erstellt worden ist. allshape kommt somit nicht für solche Fehler auf, die auf fehlerbehafteten Informationen beruhen. Sofern allshape nachweisen kann, dass kein Mangel vorgelegen hat, für den eine Gewährleistungspflicht besteht, kann die Erstattung des Aufwands für die aufgrund der Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen verlangt werden.
6.4. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt jedenfalls der Besteller.
7. Garantie
7.1. allshape gewährt auf von die vom allshape Fräszentrum oder deren Subunternehmern hergestellten Produkte, die folgende Garantie, die neben der vertraglich vereinbarten Gewährleistung in Kraft tritt. Die Garantie gilt nur gegenüber direkten Kunden (Vertragspartner) von allshape („Kunden“). Endabnehmer oder sonstige Dritte, insbesondere Verbraucher und Patienten haben keine Ansprüche aus dieser Garantie.
7.2. Garantiefrist
Die Garantie wird für eine Dauer von 5 Jahren ab dem Datum der Auslieferung an den Kunden gewährt. Garantieleistungen oder Weiterveräusserungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf.
7.3. Umfang der Garantie und Ausschlüsse
Der Garantieanspruch besteht nur für die folgenden Fehler am Produkt selbst: Defekte, Bruch oder Korrosion, soweit dies auf Material- oder Verarbeitungsfehler seitens allshape zurückzuführen ist. Materialfehler liegen nur dann vor, wenn die Materialeigenschaften von den auf dem zugehörigen Datenblatt angegebenen Eigenschaften abweichen. Die Beweislast dafür trägt der Kunde.
Transportschäden werden von allshape im Auftrag des Kunden reguliert. Andere Fehler sowie Produktfehler, die allshape nicht zu vertreten hat, sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. Nicht zu vertreten hat allshape insbesondere Fehler aufgrund unsachgemässer oder fehlerhafter Weiterverarbeitung des Produkts.
7.4. Garantieansprüche des Kunden
Tritt innerhalb der Garantiedauer einer der oben genannten, von der Garantie erfassten Fehler auf, beseitigt allshape diesen unentgeltlich nach eigenem Ermessen durch Neuherstellung und Ersatzlieferung des mit dem ursprünglichen Datensatz hergestellten Produkts. Voraussetzung ist, dass das fehlerhafte Produkt mit einer schriftlichen Fehlerbeschreibung des Kunden innerhalb der Garantiefrist an allshape zugegangen ist. Die Garantie verfällt, wenn die Rücksendung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Fehlers veranlasst worden ist. Der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Transportkosten für den Versand an allshape trägt der Kunde, die Kosten für den Versand von allshape, übernimmt allshape.
Die vorstehenden Ansprüche stellen die einzigen Rechte des Kunden dar, die allshape dem Kunden aufgrund dieser Garantie gewährt. Diese – hierauf begrenzte – Garantie begründet insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Rückabwicklung des Vertrages oder auf Schadenersatz wegen Fehlern, die den Garantieanspruch auslösen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch der Ersatz von Folgeschäden jeder Art.
8. Haftung
allshape haftet für alle Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Vertragsverletzung (einschliesslich Sach- oder Rechtmängeln) und aus unerlaubter Handlung – nur nach Massgabe der folgenden Vorschriften, wobei die Regelungen entsprrchend auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten:
8.1. Bei Vorsatz, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet allshape nach den gesetzlichen Vorschriften. Dasselbe gilt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und soweit allshape eine der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen entgegenstehende Garantie für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung übernommen hat.
8.2. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von allshape auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
8.3. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung für Sach- und Vermögensschäden, insbesondere auch Vermögensfolgeschäden, ausgeschlossen.
8.4. Bei verschuldensunabhängiger Haftung für eine während des Verzuges eintretende Verschlechterung oder einen während des Verzuges eintretenden Untergang des Zahnersatzes ist die Haftung von allshape ebenfalls auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.5. Soweit Schadenersatzansprüche auf Sach- oder Rechtsmägneln des gelieferten Produktes beruhen, verjähren diese, soweit nicht ein Fall der Ziffer 8.1 vorliegt, innerhalb eines Jahres seit der Ablieferung des Produkts. Alle sonstigen Schadenersatzansprüche gegen allshape verjähren, soweit weder ein Fall der Ziffer 8.1 vorliegt noch allshape grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt, innerhalb von 2 Jahren ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde davon Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ohne Rücksicht auf seine Kenntnis oder bei grob fahrlässiger Unkenntnis verjähren solche Ansprüche in 6 Jahren von Ihrer Entstehung.
8.6. Die gesamte Beweislast trägt der Kunde.
9. Anwendbares Recht und Gerischtsstand
9.1. Auf diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen allshape und dem Kunden im Zusammenhang mit Bestellungen an und Lieferungen durch das allshape Fräszentrum findet Schweizer Recht Anwendung.
9.2. Der Geschäftssitz von allshape ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten.
10. Salvatorische Klausel und Änderung dieser AGB
10.1.Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
10.2.allshape behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Anwendung findet die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung. allshape wird Sie jedoch über geänderte Bedingungen unter Hervorhebung der Änderungen spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten per e-mail an die uns von Ihnen angegeben e-mail Adresse informieren.